Wind Generatoren / Kleinwindanlagen
Piggot / Eigenbau
Windrad Conrad
Rechtliche Grundlagen
Niedersachsen
Verfahrensfreistellung für Windanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten und im Außenbereich ab dem 01.01.2022.
Auf baulichen Anlagen bis 2 m Gesamthöhe der Windenergieanlage gemessen ab dem Schnittpunkt der Windenergieanlage mit der Außenfläche der baulichen Anlage.
Im Übrigen bis zu 15 m Gesamthöhe der Windenergieanlage gemessen ab der Geländeoberfläche, außer an oder in der Nähe von Kultur- und Naturdenkmalen.
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Anbieter
Tulpen